1. Leistungen

1.1. Sorgfaltspflicht

Der Umzugsservice Berlin Abbas Nadar verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen mit größter Sorgfalt und im Interesse des Auftraggebers gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts zu erbringen.

1.2. Unvorhersehbare Aufwendungen

Sollten im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung unvorhersehbare Aufwendungen entstehen, sind diese durch den Auftraggeber zu ersetzen, sofern der Umzugsservice diese Umstände für erforderlich halten durfte.

1.3. Erweiterung des Leistungsumfangs

Erweitert der Auftraggeber nach Vertragsabschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstehenden Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten.

1.4. Installationsarbeiten

Das Personal des Umzugsservice Berlin ist, sofern nicht anders vereinbart, nicht berechtigt, Elektro-, Gas-, Dübel- oder sonstige Installationsarbeiten durchzuführen. Falls solche Leistungen dennoch vertraglich vereinbart werden, ist die Haftung auf 50.000 EUR je Schadensfall begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung.

2. Beiladungstransport

Der Umzug kann auch als Beiladungstransport durchgeführt werden, sofern dies vorher zwischen den Parteien vereinbart wurde.

3. Beauftragung Dritter

Der Umzugsservice Berlin ist berechtigt, für die Durchführung des Umzugs weitere Frachtführer oder Subunternehmer zu beauftragen.

4. Trinkgelder

Trinkgelder sind freiwillige Leistungen des Auftraggebers und werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet.

5. Erstattung der Umzugskosten

Sollte der Auftraggeber gegenüber Dritten Anspruch auf Erstattung der Umzugskosten haben, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Dritten anzuweisen, die Umzugskosten direkt an den Umzugsservice Berlin abzurechnen.

6. Transportsicherungen und Hinweispflichten des Auftraggebers

6.1. Sicherung von Gegenständen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport zu sichern.

6.2. Überprüfungspflicht

Der Umzugsservice Berlin ist nicht verpflichtet, die fachgerechte Transportsicherung zu überprüfen.

6.3. Gefährliche Güter

Sollten sich gefährliche Güter im Umzugsgut befinden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Umzugsservice rechtzeitig und umfassend über die Art der Gefährlichkeit zu informieren.

7. Aufrechnung

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber dem Umzugsservice Berlin aufrechnen.

8. Weisungen und Mitteilungen

Weisungen und Mitteilungen des Auftraggebers in Bezug auf die Umzugsdurchführung sind in Textform an den Umzugsservice Berlin zu richten.

9. Nachprüfung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Abholung des Umzugsgutes zu überprüfen, dass keine Gegenstände irrtümlich mitgenommen oder zurückgelassen werden.

10. Fälligkeit des Entgelts

10.1. Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, bei Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung und bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung in bar oder per Überweisung zu zahlen.

10.2. Ausländische Währung

Auslagen in ausländischer Währung werden zum am Zahlungstag geltenden Wechselkurs abgerechnet.

10.3. Zahlungsverzug

Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Umzugsservice berechtigt, das Umzugsgut bis zur Zahlung der offenen Beträge einzulagern oder zu pfänden.

11. Lagerung

11.1. Gefährliche Güter

Bei Einlagerung muss der Auftraggeber den Umzugsservice Berlin über feuergefährliche, explosionsgefährliche oder anderweitig gefährliche Güter informieren.

11.2. Lagerbedingungen

Der Umzugsservice Berlin kann das Umzugsgut in eigenen oder fremden Lagern einlagern. Wird das Gut bei einem fremden Lagerhalter eingelagert, wird der Lagerort dem Auftraggeber mitgeteilt.

11.3. Lagerverzeichnis

Bei der Einlagerung wird ein Verzeichnis der eingelagerten Güter erstellt und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Bei Teilauslagerungen werden entsprechende Abschreibungen vorgenommen.

11.4. Besichtigungsrecht

Während der Lagerdauer hat der Auftraggeber das Recht, das Lagergut nach Terminabsprache während der Geschäftszeiten zu besichtigen.

12. Rücktritt und Kündigung

12.1. Kündigung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Bei einer Kündigung ist der Umzugsservice berechtigt, die vereinbarte Fracht sowie entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen.

12.2. Pauschale Frachtkosten

Alternativ kann der Umzugsservice pauschal ein Drittel der vereinbarten Frachtkosten verlangen, sofern die Kündigung nicht im Verantwortungsbereich des Umzugsservice liegt.

13. Gerichtsstand

Für Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Vertragsverhältnis entstehen, ist der Gerichtsstand Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

14. Datenschutz

Der Umzugsservice Berlin verwendet die personenbezogenen Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Abwicklung des Auftrags. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags notwendig ist.

15. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: September 2024